AGB

Allgemeines
Ein Beförderungsvertrag wird nur zu den Bedingungen dieser AGB abgeschlossen. Widersprechende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Diese AGB, die Tarif-bestimmungen, die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen und die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (https://www.alpinesicherheit.at/de/FIS-Regeln/) sind Bestandteil des Beförderungs-vertrages. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Tarifbedingungen, die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS), und die Beförderungsbedingungen sind bei den Zugängen der Aufstiegshilfen und Kassen angeschlagen.

Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karten berechtigen, werden von rechtlich eigenständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft handelt für die anderen Unternehmer nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Bei Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen, bei Missachtung der Sperre von Skiabfahrten (z.B. wegen Lawinengefahr, des Skifahrverbots in Waldbereichen oder der FIS-Regeln erfolgt der Ausschluss von der Beförderung. In schwerwiegenden Fällen und bei wiederholtem Verstoß erfolgen der ersatzlose Entzug des Skipasses und eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde. Den Anordnungen der Mitarbeiter des Bergbahnbetriebes ist Folge zu leisten.

Gültigkeit
Die Benützung der Aufstiegshilfen (Seilbahn- und Liftanlagen) setzt den Besitz eines gültigen Skipasses voraus. Das Bergbahnunternehmen schuldet dem Besitzer eines gültigen Skipasses dann keine Beförderung, wenn eine Benützung aus nicht vom Bergbahnunternehmen zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzulässig ist: Als Gründe zählen neben witterungsbedingten Einflüssen (z.B. starker Wind) und Lawinengefahr auch Stillstand wegen vorgeschriebener Wartungsarbeiten oder technischer Störungen.

Der gültige Skipass berechtigt den Inhaber zur Benützung aller in Betrieb stehenden Anlagen innerhalb der Geltungsdauer nach den Tarif- und Beförderungsbedingungen und dieser AGB. Der Skipass ist nicht übertragbar. Der nachträgliche Umtausch, die Verschiebung oder Verlängerung der Gültigkeit sind nicht möglich. Nicht gefahrene Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben.

Die Kontrolle der Gültigkeit der Skipässe erfolgt bei den Talstationen der Ausstiegshilfen, und zwar durch Lesegeräte und/oder durch die Mitarbeiter des Bergbahnunternehmens. Die Weisungen der Mitarbeiter des Bergbahnunternehmens sind zu befolgen und die Lesegeräte bestimmungsgemäß zu benutzen.

Preise und Ermäßigungen
Die aktuellen Preise für die verschiedenen Leistungen sind der aufliegenden Preisliste zu entnehmen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen USt. Die Zahlung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen. Bezahlmöglichkeiten an den Skipasskassen: Bargeld in Euro, Bankomat (Maestro) oder Kreditkarte (Mastercard, Visa).

Ermäßigungen (Kinder, Jugend, Senioren, Mini, Familien, Behinderte) werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises gewährt. Eine Invaliden-Ermäßigung wird ab einem dokumentierten Invaliditätsgrad von 60 % gewährt. Sofern angebotene Ermäßigungen in Anspruch genommen werden, muss eine aufrechte Anspruchsberechtigung durch entsprechende amtliche Dokumente nachgewiesen werden. Unrechtmäßig in Anspruch genommene Ermäßigungen führen zum Entzug des Skipasses. Das Seilbahnunternehmen behält sich eine Strafanzeige vor. Eine Gruppenermäßigung erfolgt ausschließlich beim gemeinsamen Kauf von Karten derselben Gültigkeitsdauer durch einen Gruppenleiter. Ermäßigungen während der Superskiwochen werden ausschließlich unter Vorlage der Gästekarte beim Kauf gewährt. Verlangen Sie bei Ihrer Ankunft von Ihrem Vermieter die Gästekarte.

Die Wettersteinbahnen behalten sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Tickets zu limitieren. Preisänderungen, auch tageweise bleiben dem Unternehmen ebenfalls vorbehalten.

Mit dem Kauf eines namenbezogenen Skipasses stimmt der Karteninhaber einer automatischen Registrierung seiner persönliche Daten zu und dass diese zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchliche Kartenverwendung erfasst, verarbeitet und sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist gelöscht werden.

Rückvergütung
Auf Rückvergütung besteht kein rechtlicher Anspruch. Allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Bei Skiunfällen kann der Kaufpreis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 anteilsmäßig rückerstattet werden. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die unverzügliche Hinterlegung des Skipasses des Verunfallten an einer der Kassen, sowie die Beibringung eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes oder Krankenhauses. Eine Rückvergütung kann nur dann erfolgen, wenn der Skipass nach dem Unfall nicht mehr verwendet wurde und erfolgt ab dem Tag der Hinterlegung an einer der Kassen der Wettersteinbahnen, frühestens jedoch ab dem Tag nach dem Skiunfall. Allfällige Berge- und Versorgungskosten durch die Pistenrettung sind nicht im Skipass-Preis inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Rückvergütung für die Skipässe von Begleitpersonen des Verunfallten ist nicht möglich.

Vorzeitige Abreise, Schlechtwetter, Betriebsunterbrechungen oder Stillstand von Anlagen bzw. Pistensperren aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen (Witterung, Wind Elementarereignisse u.a.) geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung des Gültigkeitszeitraums.

Auch die Betriebseinstellung einiger Anlagen während oder am Ende der Saison (z.B. aufgrund der Schneelage) bleibt vorbehalten. Auch hier findet keine Rückvergütung/Preisminderung statt. Für Seilbahn-Tickets der Ehrwalder Wettersteinbahnen und Skipässe des Gültigkeitsbereiches Ehrwald-Lermoos-Biberwier gibt es keine Möglichkeit zur Rückvergütung.

Top Snow Card Jahreskarten:
Die Seilbahnunternehmen der Top-Snow-Card stellen unter Ausschluss von höherer Gewalt eine Nutzung von zumindest 160 Tagen im angegebenen Zeitraum der Gültigkeit des Tickets sicher. Dies bedeutet, dass der Gast innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von 365 Tagen an zumindest 160 Tagen das erworbene Ticket in zumindest einem der Mitgliedsbetriebe der Top-Snow-Card auch tatsächlich nutzen kann.
Top Snow Card Saisonkarten:
Die Seilbahnunternehmen der Top-Snow-Card stellen unter Ausschluss von höherer Gewalt eine Nutzung von zumindest 56 Tagen im angegebenen Zeitraum der Gültigkeit des Tickets sicher. Dies bedeutet, dass der Gast innerhalb des Gültigkeitszeitraumes (Beginn bis Ende der Wintersaison laut den jeweiligen veröffentlichten Saisonzeiten) an zumindest 56 Tagen das erworbene Ticket in zumindest einem der Mitgliedsbetriebe der Top-Snow-Card auch tatsächlich nutzen kann.

Online-Tickets
Beim Erwerb von Online-Tickets über Starjack.at gelten die AGB´s der Firma Starjack https://starjack.at/gtc

Mit dem Einlösen des Online-Tickets bei den Wettersteinbahnen gelten dann die AGB´s der Liftgesellschaft

Einschränkungen auf Grund der COVID-19 Pandemie
Bekanntlich bestehen weltweit Beschränkungen und Einschränkungen auf Grund der COVID-19 Pandemie, welche auch die Nutzung der Leistungen der Bergbahnen einschränken können (z.B. Abstandsregeln, Beschränkung der Anzahl der beförderten Personen, Regelungen für den Kassen-, Einstiegs- oder Ausstiegsbereich, Reduktion der Betriebszeiten,etc.).

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit wieder neue derartige Beschränkungen und Einschränkungen für die Nutzung der Leistungen der Wettersteinbahnen gesetzlich angeordnet werden können. Auch für diese Fälle besteht gegenüber der Bergbahn kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer des Tickets. Die Einhaltung behördlich vorgeschriebener Maßnahmen (insbesondere der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 oder einer sonstigen Pandemie) als Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Wettersteinbahnen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde behördlich vorgeschriebene Maßnahmen (z.B. Vorlage eines negativen Tests oder eines Impfnachweises, etc.) nicht einhalten können oder wollen und darf deshalb keine Beförderung erfolgen, kann der Kunde keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer geltend machen.

Missbrauch
Skitickets sind personenbezogen und nicht übertragbar. Jede versuchte oder tatsächliche missbräuchliche Verwendung des Skipasses, oder die Umgehung der Lesegeräte hat unbeschadet allfälliger strafrechtliche Konsequenzen,den sofortigen Entzug des Skipasses, sowie der Einhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes zur Folge. Strafanzeigen behalten wir uns vor.

Ersatz für verlorene und beschädigte Skipässe
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Ersatz eines verlorenen oder defekten Skipasses. Für verlorengegangene oder beschädigte Skipässe mit einer Gültigkeit von mindestens drei Tagen kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 (zzgl. €2,00 Pfand) ein neuer Skipass ausgestellt werden. Wenn der Skipass am Tag der Verlustanzeige bereits verwendet wurde, beschränkt sich die Gültigkeitsdauer des neu ausgestellten Skipasses ausschließlich auf die noch folgenden Tage.

Defekte Skipässe (ohne erkennbare äußere Beschädigung) können nur bei Vorlage des Kaufbelegs erneuert werden. Werden Skipässe (etwa Saisonkarten) vergessen, so muss eine entsprechende Tageskarte erworben werden. Eine Rückerstattung ist grundsätzlich nicht möglich.

Betriebs- und Pistenschluss
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Bahnen. Mit witterungsbedingten Anlagenschließungen und eingeschränktem Skibetrieb ist vor allem zu den Randzeiten der Wintersaison zu rechnen.

Die Benutzung des Skigebietes nach Pistenschluss ist lebensgefährlich und daher strengstens verboten. In dieser Zeit finden regelmäßig Lawinensprengungen, sowie die Pistenpräparierung (zum Teil auch mit für den Skifahrer nicht sichtbaren Seilwinden) statt und es erfolgen keine Kontrollfahrten des Pistendienstes mehr.

Haftung
Schadenersatzansprüche können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch den Bahnbetreiber geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für den Ersatz von Schäden an Personen sowie für Ersatzansprüche nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) oder dem Produkthaftungsgesetz.

Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme fremder Leistungen entstehen, haftet grundsätzlich nur der jeweilige Leistungserbringer. Die Wettersteinbahnen haften nicht für Schäden, die durch andere Pistennutzer oder sonstige Dritte verursacht werden. Bei besonders rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise, sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen muss mit dem Ausschluss der Beförderung gerechnet werden.

Für persönliche Gegenstände der Besucher (inklusive Ski, Snowboard etc.) wird keine Haftung übernommen.

Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das für den Sitz der Wettersteinbahnen BetriebsGesmbH sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht zuständig.

Schlussbestimmungen
Eine Änderung oder Neufassung dieser AGB ist jederzeit möglich und gelten ab dem auf die Neuveröffentlichung auf der Webseite folgenden Tag.

Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt.

@ehrwalder.wettersteinbahnen

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